In Dänemark gibt es keine Schulpflicht im wörtlichen Sinne, aber es gilt für alle Kinder die Pflicht, unterrichtet zu werden.
Dies gilt normalerweise auch für ausländische Kinder, die sich für einen Zeitraum von 6 Monaten oder mehr im Land aufhalten. Unterrichtspflicht bedeutet, dass das Kind an einem Unterricht teilzunehmen hat, der den Richtlinien entspricht, die im Allgemeinen für den Unterricht der Volksschule (Folkeskolen) gelten. Die Unterrichtspflicht dauert 9 Jahre und tritt im August des Jahres ein, in dem das Kind 7 Jahre alt wird. Der Beginn der Teilnahme am Unterricht kann jedoch unter Berücksichtigung der Entwicklung des Kindes verschoben werden.
Anmeldung
Die Schule des jeweiligen Schulbezirks, in dem das Kind seinen Wohnsitz hat, schickt ein Anmeldeformular an alle Haushalte mit Kindern, die dem Alter nach mit dem Schulbesuch beginnen sollten. Alle Eltern werden gebeten, das Formular vor Ablauf der darauf angegebenen Frist bei der Schule des Schulbezirks abzugeben, wobei auszufüllen ist, ob das Kind dort angemeldet werden soll oder ob man eine andere Schulform wünscht. Eltern, die das Formular nicht erhalten haben, können eine Volksschule oder den Bürgerservice kontaktieren, um es zugeschickt zu bekommen. Informationen über die Schulbezirke kann man auf der Homepage der Kommune finden oder durch Anfrage bei einer Schule oder dem Bürgerservice erfahren.
Vorschule
Der Besuch der Vorschulklasse ist ein Angebot, dass von den Schülern freiwillig genutzt werden kann, und somit nicht Teil der Unterrichtspflicht. Wenn von den Eltern gewünscht, wird das Kind in dem Kalenderjahr, in dem es 6 Jahre alt wird, in die Vorschule aufgenommen. Wenn das Kind vor dem 1. Oktober des jeweiligen Jahres das 5. Lebensjahr vollendet hat, kann es in die Vorschule aufgenommen werden, falls es dem Unterricht der 1. Klasse im darauffolgenden Jahr folgen kann. Die Schule nimmt eine Einschätzung vor und entscheidet, og das Kind aufgenommen werden kann.
Kinder, die die Vorschulklasse besuchen, werden im darauffolgenden Jahr als für die erste Klasse angemeldet betrachtet.
1. Klasse
Die Unterrichtspflicht tritt in dem Kalenderjahr ein, in dem das Kind das 7. Lebensjahr vollendet. Das Kind kann auch bereits in dem Jahr, in dem es das 6. Lebensjahr vollendet, in die erste Klasse aufgenommen werden. Voraussetzung hierfür ist allerdings, dass der Geburtstag vor dem 1. Oktober liegt und dass davon ausgegangen werden kann, dass das Kind in der Lage ist, dem Unterricht zu folgen. Die Schule nimmt eine Einschätzung vor und entscheidet, og das Kind aufgenommen werden kann.
Hort
Der Hort ist ein Betreuungsangebot für Kinder, die die Schule besuchen. Die Betreuung findet nach Unterrichtsschluss in den Räumen der Schule statt. Einen Hort gibt es an allen Schulen.
Kontaktieren Sie die Schule Ihres Kindes für mehr Informationen über den Hort.
Aktualisiert:
19. Dezember 2011