Wohngeld kann von Personen beantragt werden, die beim Einwohnermeldeamt gemeldet sind, zur Miete wohnen und keine Rentner sind.
Um wohngeldberechtigt zu sein, muss Ihre Wohnung ganzjährig bewohnbar sein und über eine eigene Küche oder Kochnische und einen Abfluss verfügen.
Das Wohngeld wird auf der Grundlage des Gesamteinkommens des Haushalts, der Höhe der Miete, der Größe der Wohnung und der Anzahl der Bewohner errechnet. Als Wohngeldempfänger ist man verpflichtet, selbst einen Mindestbetrag an den jährlichen Mietkosten zu tragen (DKK 22.500 im Jahr 2012).
Es wird nur Beihilfe zur eigentlichen Miete gewährt. Kosten für Wasser und Strom werden nicht mitgerechnet.
Das Wohngeld ist nicht steuerpflichtig.
Aktualisiert:
20. Januar 2012